Kuckucksvaterblog kritisiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, in der es wieder einmal um das Abstammungsrecht ging, hat beim Kuckucksvaterblog massive Kritik hervorgerufen. Im Artikel werde auch ich mit einer Einschätzung zitiert, wonach das Gericht die Chance nicht genutzt habe, den Schutz der biologischen Väter in der Abwägung des Art. 6 zu stärken. Ein anderer Kollege sah die bisherige Linie des Gerichts bestätigt.

Den ganzen Text beim Kuckucksvaterblog gibt es hier.

Ob es wirklich nur daran gelegen hat, dass der Beschwerdeführer nicht die Grundrechtsrelevanz seinr Verfassungsbeschwerde dargelegt hat und das Gericht dazu anhalten wollte, dem Gesetzgeber Beine zu machen, bleibt für mich aber offen.

Meinen ersten Artikel zu der gestrigen Entscheidung kann man hier nochmals nachlesen.

Die Frage, wie der Artikel 6 GG in diesen Konflitkfeldern zu verstehen ist, bleibt allemale spannend. Gerade der Familienbegriff unterliegt in jüngster Zeit Wandelungen. Wo aber der nicht antastbare Kernbereich zu verorten ist und wie eine biologische neben einer rechtlichen Familie zu verorten ist, bedarf meines Erachtens weiterer Diskussion.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Ein Kommentar zu “Kuckucksvaterblog kritisiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

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