Neue Hartz-IV-Sätze seit 1. Januar 2014

Seit dem 1. Januar gelten neue Hartz-IV-Sätze:

Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöhte sich der Regelbedarf seit Beginn des neuen Jahres auf monatlich EUR 391,00

Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2014 im Einzelnen:

  • Regelbedarfsstufe 1 alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: EUR 391,00
  • Regelbedarfsstufe 2 jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende berechtigte Partner: EUR 353,00
  • Regelbedarfsstufe 3 erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: EUR 313,00
  • Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: EUR 296,00
  • Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: EUR 261,00
  • Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: EUR 229,00
  • Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

    Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

    Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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