Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass dem Grunde nach die Kosten für die Hochschulausbildung in der Regel nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden können. FOCUS online weist aber auf ein legales Schlupfloch hin: Wenn nämlich die Studierenden bereits vorher eine Ausbildung absolviert haben, zählen die Kosten des Studiums als Werbungskosten.
Den vollständigen Artikel gibt es hier auf FOCUS online:
In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten, ob dieser Weg dann nicht unter Umständen den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt verbauen könnte. Die Möglichkeit der Geltendmachung der Werbungskosten für die weitere Ausbildung könnte in diesem Zusammenhang durchaus als Erreichen einer eigenständigen Lebensstellung gesehen werden.
Wenn Sie weitere Fragen zum Unterhaltsrecht haben, finden Sie hier unser online-Angebot rund um das Unterhaltsrecht.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen auch telefonisch zur Verfügung. Sie finden hier unser Angebot der telefonischen Rechtsberatung.
Ein Kommentar zu “Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?”