Deutsches Ärzteblatt berichtet, bei Gerichtsgutachten werde oft die Tendenz vorgegeben

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über eine Untersuchung, wonach es mit der Unabhängigkeit der Gutachter bei Gerichten nicht so gut bestellt sein soll.

23,3 %  der befragten Gutachter gaben hierbei an, vom Gericht bereits eine Tendenz vorgegeben zu bekommen. Ebenfalls beachtenswert ist, dass ein knappes Viertel der Befragten im Rahmen dieser Untersuchung, die an der LMU in München durchgeführt wurde, mitteilte, aus der gutachterlichen Tätigkeit würden mehr als 50 % der Einnahmen erzielt werden.

Mehr als bedenklich ist der Umstand, dass über 40 % der befragten Psychologen – also deutlich mehr als der Durchschnitt, angaben, dass sie vom Gericht eine Tendenz in Einzelfällen oder häufig vom Gericht signalisiert bekommen haben.

In dieser Berufsgruppe ist die wirschaftliche Abhängigkeit von der Auftragserteilung durch Gerichte mit 61,1 % am höchsten.

Mehr dazu gibt es auf den Seiten des Deutschen Ärzteblattes:

Deutsches Ärzteblatt: Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben (07.02.2014).

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: