Was ist ein Kioskvater?

Der Kuckucksvaterblog beschäftigt sich hier mit der Problematik der so genannten Kioskväter. Damit sind Männer gemeint, die gegen Geld eine Vaterschaft anerkennen, obwohl sie biologisch gar nicht der Vater des Kindes sind.

Hintergrund ist hierdurch die Möglichkeit, dem  Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit und der Mutter die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels zu verschaffen. Da zudem bei bestehender Mittellosigkeit des Kioskvaters zwar eine Unterhaltspflicht besteht, die aber faktisch nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Sozialkassen für das Kind aufkommen.

Ein solches Vorgehen ist zwar höchst illegal aber offensichtlich doch lukrativ. Der Gesetzgeber hatte mit dem § 1600 I Nr. 5 BGB den Ämtern die Möglichkeit eröffnet, bei vermuteten Missbrauchsfällen die Vaterschaft anzufechten.

Dies ist aber durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu so nicht mehr möglich. Nun ist also der Gesetzgeber gefordert.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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