Bewegung im Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Das Gesetz schließt eingetragene Lebenspartnerschaften bislang von einer gemeinsamen Adoption aus. Das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg hielt dies für verfassungswidrig und legte diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vor.

Das Gericht hat nun diese Vorlage nicht zur Entscheidung angenommen. Begründet hat das Bundesverfassungsgericht dies damit, weil das vorlegende Gericht sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerfG zur Sukzessivadoption auseinandergesetzt habe. In der Sache musste sich das Verfassungsgericht daher gar nicht mit der aufgeworfenen Rechtsfrage befassen.

Auf LTO finden sich Expertenmeinungen zu dieser Themenstellung.

Experten zur Zurückweisung der Adoptions-Vorlage.

Insgesamt wird aber der gemeinsamen Adoption wohl eine gute Prognose gestellt. Die Meinungen reichen von der Auffassung, das Gericht könne jetzt einfach mal mutig sein und so entscheiden, wie es für richtig hält  – auch gegen den Gesetzeswortlaut  – bis hin zu, das Gericht könnte nochmals vorlegen, diesesmal aber unter Berücksichtigung der angesprochenen Fragestellungen.

Man darf daher auf die weitere Entwicklung gespannt sein.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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