Der Fall Edathy hat eine Diskussion darüber entfacht, was an Nacktdarstellungen von Kindern und Jugendlichen erlaubt sein darf und was nicht. Außerdem stellt sich die Frage nach einem wirksamen Schutz der Kinder und Jugendlichen. Kann einzig das Strafrecht die Antworten liefern? Was für Maßnahmen sind noch erforderlich.
Die Debatte hat aufgezeigt, dass es eine große Grauzone gibt, was erlaubt ist und was nicht. Wo fängt es an, kritisch zu werden. Der Nackebutz im privaten Fotoalbum – für die meisten wohl kein Thema. Der süße kleine aber im Kreise der Spielkameraden – alle so, wie Gott sie schuf am Planschbecken. Was darf über soziale Netzwerke verbreitet werden und was nicht?
Anmerkungen zur Rechtslage und Reformansätzen hat LTO in lesenswerter Manier zusammengestellt.
Ihr seht das alles komplett falsch!
Edathy ist ausschließlich an Kunstgeschichte interessiert, wahrscheinlich übernimmt er auch bald das Ressort Kunst / Kultur
Gruß Ben
http://ben-ricardo.com/2014/03/18/spektakulare-wende-im-fall-edathy/
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