Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt, wenn bei einer Kontrolle eine geladene Pistole unter der Matratze vorgefunden wird.

Die Folge davon ist, dass die Waffenbesitzkarte eingezogen werden kann.

Ich habe hierzu einen ausführlichen Artikel auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht:

Geladene Pistole unter der Matratze: Waffenbesitzkarte weg.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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