Mütterrente und Ausland

Das Sozialgericht in Stuttgart hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem eine EU-Bürgerin griechischer Nationalität in Deutschland Rentenanwartschaften erworben hatte. Ihre Kinder hatte sie dann danach aber in ihrem Heimatland Griechenland geboren und erzogen. Sie wollte nun bei der Berechnung ihrer Rente auch die Kindererziehungszeiten berücksichtigt wissen. Das Gericht wies deren Ansinnen aber ab, Kindererziehungszeiten werden nur für solche Zeiten angerechnent, in denen das Kind auch im Geltungsbereich des Gesetzes erzogen und betreut worden sind.

Mehr dazu habe ich auf unseren Seiten zu Mütterrente, Rentenrecht und Versorgungsausgleich geschrieben. Den Artikel finden Sie hier.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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