Schmähkritik und Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut im Spannungsfeld zwischen Schmähkritik und Meinungsfreiheit sich auf die Seite der freien Meinungsäußerung geschlagen. Damit fallen auch überspitzte Äußerungen, solange sie sich mit der Sache auseinander setzen im Wesentlichen in den Schutzbereich der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.
Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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