Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildung?

Damit befasst sich die aktuelle Arbeitsrechtskolumne der ZEIT.
In der Regel gibt es keinen Rechtsanspruch, es sei denn, der Arbeitgeber sei arbeits- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung hierzu verpflichtet. Allerdings gewähren Landesgesetze unter Umständen einen Anspruch auf Freistellung.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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