Wenn ein Rentenanrecht beim Versorgungsausgleich vergessen wurde, gibt es in der Regel keinen Weg, hier dieses Anrecht nachträglich noch zum Ausgleich zu bringen. Die Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich steht dem entgegen.
Ausführlich habe ich hierzu auf unseren Seiten zu Rente und Versorgungsausgleich geschrieben.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.