Von der Privatschule aufs öffentliche Gymnasium

Der Wechsel von der Privatschule auf die öffentliche Schule stellt in der Regel kein Problem dar. Etwas anderes gilt hingegen, wenn der Schule die Anerkennung fehlt.

In einem vom VG Berlin entschiedenen Fall hatte der Kläger eine solche Schule besucht. Diese hatte gegenüber der Schulverwaltung bereits erhebliche Mängel offenbart, insbesondere gab es Probleme beim obligatorischen Zweitsprachenunterricht. So war die Schule schon aufgefordert worden, den Schülern mitzuteilen, nicht zur Abnahme von Abiturprüfungen berechtigt zu sein.
Einem wechselwilligen Schüler war nun aber gerade wegen der Defizite die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der öffentlichen Schule verwehrt worden – zu Recht, wie das Gericht befand.

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Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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