Der Kollege Burhoff bereichtet hier:
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: ja, aber ohne die Klassen C und C 1 – Strafrecht Blog.
über einen Beschluss des AG Landstuhl, wonach ein Berufskraftfahrer nach Alkoholfahrt zwar die Fahrerlaubnis verlor, ihm aber gleichwohl das Fahren von LKW in des Klassen C und C1 gestattet blieb.
Das Gericht führte aus, dass es sich um eine private Fahrt gehandelt habe und in der Abwägung der drohende Arbeitsplatzverlust doch zu schwer ins Gewicht falle.
Allerdings bezweifelt der Kollege, ob diese fahrerfreundliche Entscheidung in der 2. Instanz halten würde……
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