Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt § 17 UStG einen Berichtigungsanspruch für die zu entrichtende Umsatzsteuer.
Auf unseren Seiten zur Schuldner- und Insolvenzberatung habe ich nun auf eine Urteilsbesprechung durch die rechtslupe aufmerksam gemacht.
Hier ging es in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes um die Frage, wann im Insolvenzeröffnungsverfahren dieser Anspruch entsteht.
Der Bundesfinanzhof hat im entschiedenen Fall dazu ausgeführt, dieser entstehe dann, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt i.S. von § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 InsO bestellt wurde.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
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