Darf der Ex-Chef plaudern?

Dieser Frage geht hier die Arbeitsrechtskolumne in der ZEIT nach.

Dem Informationsbedürfnis des potentiellen neuen Arbeitgebers stehen aber erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber. daraus folgt, ohne Einwilligung des Arbeitnehmers darf der neue Personaler nicht fragen und der ehemalige Arbeitgeber darf nichts ausplaudern.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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