Die Pause während der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Pausen gewähren muss. In diesen Pausen kann der Arbeitnehmer tun und lassen, was er will und braucht auch nicht in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen.

Die FAZ weist hier auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln hin. Wenn der Arbeitgeber nur pauschal Pausen vorsieht und diese nicht ordnungsgemäß zuweist, dann kann der Arbeitnehmer Bezahlung auch der Pausenzeiten verlangen, wenn er behaupten kann, er habe durchgearbeitet.

Das Gesetz gibt dem Arbeitnehmer das Recht, vom Arbeitgeber eine Pause nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Das Gesetz verpflichetet nur den Arbeitgeber, nicht aber den Arbeitnehmer, von sich aus Pausen einzulegen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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