Wann muss der Arbeitnehmer Schadenersatz leisten?

Damit beschäftigt sich die Arbeitsrechtskolumne der ZEIT. Grundsätzlich ist diese Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber beschränkt – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In der Kolumne wird darauf hingewiesen, dass es aber tarifvertragliche Abweichungen geben kann. verwiesen wird auf die Haftungsregeln bei der Deutschen Post. Ob solche weitgehenden Haftungsverschärfungen vor den Gerichten Bestand haben werden, ist abzuwarten.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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