Kinder im Trennungskonflikt zwischen Eltern, Ämtern, Gerichten, Heim und Pflegefamilien

Spiegel online berichtet hier:

Sorgerecht für Kinder: Vater muss ein Jahr nach Trennung warten – SPIEGEL ONLINE.

über einen Fall, in dem die Rückführung der Kinder zum Vater nach der Sorgerechtsentscheidung über ein Jahr gedauert hat.

In diesem Fall wird deutlich, wie schwierig es für die Beteiligten wird, wenn die am Verfahren beteiligten Stellen nicht zeitnah agieren können. Letztlich bleiben dann die Kinder auf der Strecke.

Es besteht das grundsätzliche Problem, dass Kinder, wenn sie aus hochstrittigen Familien herausgenommen werden und entweder aufgrund eines Sorgerechtsentzuges oder aber infolge von Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII in Pflegefamilien untergebracht werden, hier ihrerseits soziale Bindungen eingehen. Diese werden intensiver, je länger die Verfahren dauern.

Damit einher geht dann die Möglichkeit, dass  trotz einer Sorgerechtsentscheidung zum Aufenthalt dann – wegen dem Kindeswohl – eine Verbleibensanordnung zu Lasten der Sorgerechtsinhaber getroffen werden kann, um den Kindern die Ablösung aus den neu gewonnenen sozialen Bindungen zu erleichtern.

Für die beteiligten Väter oder ;Mütter ist es nur schwer nachvollziehbar, dass das so seine Richtigkeit haben kann.

Zielführend ist hier allenfalls nach meiner Meinung eine frühzeitige Weichenstellung zu Beginn der Trennungsphase, gegebenenfalls hier unter Zuhilfenahme von Beratungsstellen und anwaltlicher Vertretung. Die Arbeit muss hier kindeswohl- und lösungsorientiert erfolgen, bevor eine Prozessflut über die Beteiligten hereinbricht und sie zunehmend den Eindruck gewinnen, nicht mehr Akteuere eines Verfahrens sondern Spielball von Interessen geworden zu sein.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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