Wer momentan keinen Unterhalt zahlen kann, muss damit rechnen, dass später der Gerichtsvollzieher kommt

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht weist auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg hin, wonach auch nach Jahren die Zwangsvollstreckung wegen rückständigem Unterhalt möglich sein kann.

Eine Verwirkung kommt demnach nur dann in Betracht, wenn der Unterhaltsgläubiger keine Anstrengungen zur Beitreibung unternimmt, obwohl er es könnte. Im entschiedenen Fall war aber trotz vorliegender Verpflichtungsurkunde klar, dass eine Zwangsvollstreckung über Jahre wegen dem Bezug von Sozialleistungen keinen Erfolg versprechen konnte.

Mehr dazu auf den Seiten vom ISUV:

Achtung Unterhaltzahler/Innen: Wer momentan nicht zahlen kann, weil er/sie kein Geld hat, muss später vielleicht damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher kommt | ISUV.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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