Das ist kurz zusammengefasst das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht, das hier:
Keine Betriebsrente ab dem 50. Lebensjahr.
auf den Seiten von LTO besprochen wird. In dem Verfahren ging es darum, dass die Unterstützungskasse, in diesem Verfahren die Beklagte war, in ihrem Leistungsplan vorgesehen hatte, dass bei einer Aufnahme der Tätigkeit nach Vollendung des 50. Lebensjahres keine Versorgungsanrechte mehr erworben können.
Die Klägerin klagte dagegen und sah sich wegen Alters diskriminiert. Das Gericht sah in dem Leistungsplan der Unterstüzungskasse aber keinen Verstoß gegen das AGG: Weder eine Diskriminierung wegen Alters noch wegen des Geschlechts sei hier erkennbar gewesen.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.