Nicht nur im Trennungs- und Scheidungskonflikt, sondern auch in „funktionierenden“ Familien kann es vorkommen, dass die Mutter dem Vater das Kind vorenthält.
Die Wissenschaft nennt dieses Verhalten „maternal gatekeeping“. Ein instruktiver Artikel findet sich hierzu im Netz:
Wenn die Mutter dem Vater das Kind vorenthält | Baby und Familie.
Das Wissen um solche Verhaltensmuster mag hilfreich sein, wenn man vor der Problematik steht, dass die Mutter meint, das Kind vor dem Vater schützen zu müssen. Gerade in Trennungssituationen kann dies dann verstärkt zum Vorschein kommen. Das bedeutet aber nicht, dass man dieses Verhalten dann hinnehmen muss. Im Interesse des Kindeswohls ist eine gesunde Beziehung zu beiden Elternteilen das Ziel der Bemühungen. Es hilft aber, bei der Suche nach lösungsorientierten Ansätzen Wege zu suchen, solche Barrikaden und Blockaden zu überwinden.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
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