Mediation als Konfliktlösungsunterstützung in Familien – weit über Trennung und Scheidung hinaus

Die Mediation hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als ein probates Mittel zur Konfliktlösung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen erwiesen. Gerade im Trennungs- und Scheidungskonflikt vermögen alternative Konfliktlösungsansätze den Beteiligten eher gerecht zu werden als die rein juristische Auseinandersetzung. Dem hat der Gesetzgeber auch Rechnung getragen, als er dem Familiengericht die Möglichkeit, die Beteiligten auf die Mediation hinzuweisen und eine Information darüber verlangen zu können, ins FamFG geschrieben hat.

In Kindschaftssachen sieht der § 155 FamFG die Aussetzung des Verfahrens für 3 Monate vor, um eine Lösung mittels Mediation erreichen zu können.

Der § 135 FamFG ist in Scheidungsfolgesachen sogar noch weitgehender:

§ 135
Außergerichtliche Konfliktbeilegung über Folgesachen

Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

Doch Mediation kann mehr als solche Konflikte in Familien zu lösen.

Der Kollege Robert J Shanahan hat hier einen Artikel veröffentlicht, in dem er beschreibt, wie Mediation auch eingesetzt werden kann, wenn es darum geht, Konflikte im Bezug auf die Pflegebedürftigkeit von Eltern, Elternunterhaltsfragen oder Regelung von Nachlassangelegenheiten einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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