Männer und Frauen dürfen im Versorgungsausgleich nicht ungleich behandelt werden

Die Ermittlung der Ausgleichswerte im Versorgungsausgleich darf nicht zwischen den Geschlechtern differenzieren. Das hat das OLG in Celle entschieden. Dies gilt auch und gerade dann, wenn der Ermittlung der Ausgleichswerte statistisch differenzierende Grundlagen zur Lebenserwartung und Invaliditätswahrscheinlichkeit bei Männern und Frauen zu Grunde gelegt werden.

Mehr dazu auf unseren Seiten zu Rente und Versorgungsausgleich und

bei der beck-community:

Männlein und Weiblein im Versorgungsausgleich | beck-community.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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