Sorgerecht: Wenn sich binationale Eltern trennen……

Wenn binationale Eltern sich trennen, dann bleibt es zunächst bei der Sorgerechtssituation, wie sie vor der Trennung bestand.

Oftmals haben Elternteile aber dann Angst, die Kinder könnten ins Ausland verbracht werden.

Hier gibt es einen interessanten Artikel zu diesem Thema:

Sorgerecht: Wenn binationale Elternpaare sich trennen.

Wichtig ist zu wissen, dass bei gemeinsamer Sorge auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach wie vor beiden Eltern zusteht.

Auch ist die Angst vor Entführungen ins Ausland größer als wie die tatsächlichen Fallzahlen nahe legen würden. Hier muss auch auf das Haager Übereinkommen (HKÜ) verwiesen werden, das international die Rückführung entführter Kinder regelt.

Interessanterweise weist der Artikel auch darauf hin, dass die Entziehung der Kinder durch die Mutter im Inland ein ungleich größeres Problem darstellt – unabhängig von der Nationalität des einen oder anderen Elternteils.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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