Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, dürfen bestraft werden

Landesrechtliche Strafnormen gegen die Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Danach ist es dem Landesgesetzgeber nicht verwehrt, Eltern, die ihre Kinder entgegen der allgemeinen Schulpflicht nicht zur Schule schicken, strafrechtliche Sanktionen anzudrohen.

Das in dem Verfahren zur Diskussion stehende hessische Schulgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 1/2 Jahr vor.

Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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