Liebe am Arbeitsplatz

Wenn die Privatsache zu Problemen am Arbeitsplatz wird, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Die Zeit befasst sich hier in ihrer Arbeitsrechtskolumne wann der Arbeitgeber eingreifen darf. in der Regel ist dies nur möglich, wenn die Liebesbeziehung sich auf die Arbeit auswirkt. Dann müsste erst einmal eine Abmahnung erfolgen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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