Das Höchstalter von 30 Jahren bei der Einstellung örtlicher Polizeibeamter verstößt gegen das Unionsrecht. Dies hat jetzt der EuGH entschieden.
Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.
Das Höchstalter von 30 Jahren bei der Einstellung örtlicher Polizeibeamter verstößt gegen das Unionsrecht. Dies hat jetzt der EuGH entschieden.
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