Neues vom EuGH zur Altersdiskriminierung

Das Höchstalter von 30 Jahren bei der Einstellung örtlicher Polizeibeamter verstößt gegen das Unionsrecht. Dies hat jetzt der EuGH entschieden.

Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: