Die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Internetseite pünktlich zur Weihnachtszeit die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man Ärger und Enttäuschungen bei Einkäufen erledigt.
Es geht um die allseits immer wieder kehrenden Fragen rund um das Widerrufsrecht, wie das Gewährleistungsrecht ausgestaltet ist, und wer der richtige Ansprechpartner bei Defekten ist.
Widerruf, Reklamation, Umtausch – Elf Irrtümer rund ums Shoppen – Special – Stiftung Warentest.
Grundsätzlich besteht entgegen der landläufigen Meinung kein generelles 14-tägiges Rücktrittsrecht. Auch beim Fernabsatz, also wenn über das Internet eingekauft wird, kann dieses Recht ausgeschlossen sein.
Vertragspartner ist immer der Händler, bei dem gekauft wird. Dieser hat für die Gewährleistungsrechte gerade zu stehen. Das ist etwas anderes als die Herstellergarantie.
Weitere Fragen des Artikels befassen sich mit den Problemen, die mit dem Umtausch bei Nichtgefallen entstehen können – angefangen damit, ob überhaupt umgetauscht werden darf über die Frage, ob man sich bei einem Umtausch mit einem Gutschein begnügen muss bis hin zur etwaigen Nutzungsentschädigung.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.