Winter ist, wenn das Schild es sagt….

Das muss man beherzigen, wenn man sich den Beschluss des OLG Hamm vom 04.09.2014 zu Gemüte führt.

Der Leitsatz heißt:

Das mit dem Zusatzschild Schneeflocke versehene Verkehrsschild Zeichen 274 zur StVO über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt auch dann, wenn die Fahrbahn trocken ist, nicht schneller als erlaubt zu fahren.

Schneeflocke

Also anders wie bei dem Zusatzschild „Bei Nässe“ hat man sich daher an die ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, auch wenn kein Schnee liegt, sei es nun Sommer oder Winter – und sei es ein Winter mit Schnee oder wie derzeit einer ohne……

Begründet hat das Gericht seine Auffassung damit, dass das Zusatzschild nur die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen solle, eine Einschränkung der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung ist damit aber nicht verbunden.

Sie können das obige Bild auch als Grußkarte verschicken. Hier gehts zu unseren Grußkarten.

 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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