Mainzer Student wohnt bei Mutter: Kein erhöhtes BaFöG

Das Verwaltungsgericht in Mainz hat entschieden, dass ein Student, der noch zuhause lebt, grundsätzlich nur den geringeren Satz für die Unterkunft erhalten kann.

Hier spielt es nach Meinung des Gerichts keine Rolle, dass die Mutter, bei der der klagende Student lebt, ihrerseits Leistungen nach dem SGB II erhält und so die Kosten der Unterkunft nicht gedeckt sein könnten.

Mehr dazu auf den Seiten von HitRadio FFH:

Mainzer Student wohnt bei Mutter: Kein erhöhtes BaFöG – FFH.de.

Weitere Beiträge, die Studierende betreffen, finden Sie hier.

 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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