Vorsicht bei Aufhebungsverträgen

Aufhebungsverträge bergen Tücken. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, in Zukunft getrennte Wege zu gehen, wird dies häufig durch eine Abfindung versüßt.

Hier drohen aber auch steuerliche Gefahren. Die Wirtschaftswoche weist hier:

Abfindungen: Steuerstreit um goldenen Handschlag – Steuern & Recht – Finanzen – Wirtschaftswoche.

auf ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hin. Hier geht es um die richtige Zuordnung der Abfindungszahlung – und um die Frage, wie die darauf entfallende Steuer richtig zu berechnen ist.

Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Für vergleichbare Fälle empfiehlt es sich, Rechtsmittel unter Hinweis auf das laufende Revisionsverfahren einzulegen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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