Diskriminierung türkischer Mieter – Vermieter muss zahlen

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat eine weitreichende mietrechtliche Entscheidung gefällt, bei der es um die Anwendbarkeit der Grundsätze des AGG ging.

Hier findet sich eine ausführliche Darstellung der Entscheidung:

Urteil: Diskriminierung türkischer Mieter – Vermieter zur Entschädigung verurteilt (AG TempelhofKreuzberg, Az. 25 C 357/14).

In diesem Falle sah es das Gericht als erwiesen an, dass die türkischen Mieter wegen ihrer Herkunft von den neuen Eigentümern der Mietwohnung bewusst diskriminiert wurden. Das gesamte Verhalten der Neueigentümer ließ nach den Feststellungen keinen anderen Schluss zu, als dass diese wegen ihrer türkischen Herkunft schikaniert worden seien.
Das Gericht sprach den Mietern daher einen Schadenersatz in Höhe von EUR 15.000,00 zu.

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Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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