Die Süddeutsche Zeitung behandelt hier: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter – Leben – Süddeutsche.de die Entscheidung des ECHR zum Umgangsrecht nichtehelicher Väter von gestern.
Die Zeitung hebt heraus, dass die Rechtsposition der Väter zwar auf dem Papier gestärkt worden sei, die tatsächliche Umsetzung aber schwierig, wenn die Kindesmutter nicht konstruktiv an einer Lösung mitwirkt.
Die Folge sind nach bisheriger Rechtslage lange Verfahren. Der Europäische Gerichtshof rügte dies in zweierlei Hinsicht: Zum Einen ist den Vätern der Weg zu einem effektiven Rechtsschutz verwehrt, zum Anderen seien die bislang verhängten Strafgelder zu lasch.
Hier habe ich bereits auf die Stellungnahme des ISUV zu dieser Entscheidung verwiesen.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert.
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