Die Arbeitsrechtskolumne auf ZEIT ONLINE befasst sich heute mit dem Themenkreis Mobbing.
Es wird dabei herausgestellt, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat. Mobbende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen daher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Hinzu kommt, dass, wenn mit dem Mobbing auch Verstöße gegen das AGG verbunden sind, der Arbeitgeber sich sogar schadenersatzpflichtig machen kann.
Den gesamten Artikel gibt es hier:
Mobbing: Was muss der Chef gegen Mobbing tun? | ZEIT ONLINE.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.