BGH zum Unterhalt nach künstlicher Befruchtung

Die Erfüllung eines Kinderwunsches durch die Samenspende eines Dritten birgt für unverheiratete bzw. lesbische Mütter und ihre Kinder noch immer Risiken.

Quelle: LTO: BGH zum Unterhalt nach künstlicher Befruchtung

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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