Die Erfüllung eines Kinderwunsches durch die Samenspende eines Dritten birgt für unverheiratete bzw. lesbische Mütter und ihre Kinder noch immer Risiken.
Quelle: LTO: BGH zum Unterhalt nach künstlicher Befruchtung
Die Erfüllung eines Kinderwunsches durch die Samenspende eines Dritten birgt für unverheiratete bzw. lesbische Mütter und ihre Kinder noch immer Risiken.
Quelle: LTO: BGH zum Unterhalt nach künstlicher Befruchtung