Künftig gilt bei der Vermittlung einer Wohnung das Bestellerprinzip. Folglich bezahlt derjenige den Makler, der ihn beautragt hat.
Eine gute Zusammenfassung der Mieterrechte findet sich hier:
Quelle: Maklerprovision und Mietpreisbremse (Mietrecht 2015) – Finanztip