Maklerprovision und Mietpreisbremse: Der „Finanztip“ informiert

Künftig gilt bei der Vermittlung einer Wohnung das Bestellerprinzip. Folglich bezahlt derjenige den Makler, der ihn beautragt hat.

Eine gute Zusammenfassung der Mieterrechte findet sich hier:

 

Quelle: Maklerprovision und Mietpreisbremse (Mietrecht 2015) – Finanztip

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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