Das Melderecht ist immer wieder Thema, wenn es darum geht, wo die Hauptwohnung des Kindes sein soll. Schwierigkeiten gibt es immer dann, wenn die Eltern ein Wechselmodell oder ein dem Doppelresidenzmodell angenähertes Verfahren installiert haben.
Die Rechtslupe verweist nun auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, aus der hervorgeht, dass unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Aufenthaltsbestimmung es nur eine Hauptwohnung des Kindes im melderechtlichen Sinne gibt.
Quelle: Gemeinsames Sorgerecht – und die Hauptwohnung des Kindes | Rechtslupe