Ab November muss man beim Umzug eine Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen

Ab November 2015 wird das Meldegesetz geändert. Für Mieter und Vermieter bedeutet dies, dass sie Änderungen für die Meldebehörde beachten müssen. Die Vermieterbescheinigung ist für die Neuanmeldung der Wohnung nun zwingend erforderlich. Mehr dazu gibt es auf den Seiten von ProMietrecht.

Quelle: Umzug – Ab November Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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