Die Rechtslupe verweist hier: Umgangsausschluss – und die Notwendigkeit eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens | Rechtslupe
auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 22.09. diesen Jahres hin. Hier wird konkretisiert, wann es für notwendig erachtet wird, dass das Familiengericht bei der Frage, ob der Umgang gänzlich ausgeschlossen werden darf, ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen ist.
Gerade wenn von jüngeren Kindern der Wunsch geäußert werde, dass diese keinen Umgang mit dem anderen Elternteil wünschen würden, wäre dies mit einem Gutachten zu untermauern oder zu widerlegen.