Die Minijobzentrale hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt, damit Studierende bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen richtig behandelt werden.
Solange sie nur einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, bestehen für Studierende keine Besonderheiten.
Sollten aber regelmäßig mehr als EUR 450,00 monatlich verdient werden, ist darauf zu achten, dass sie als Werkstudenten geführt werden. Diese wären dann versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.
Ausführliche Informationen bietet die Seite der Minijob-Zentrale.
Quelle: Minijob-Zentrale – Minijobs im gewerblichen Bereich – Studenten