Ein Arbeitgeber verlangt von seinen Mitarbeitern, auch im Urlaub das Handy nicht auszuschalten. Kann er seine Angestellten dazu zwingen?
Der Erholungsurlaub dient der Erholung – das Diensthandy kann daher zu Hause bleiben.
Mehr dazu in der Arbeitsrechtskolumne auf ZEIT ONLINE:
Quelle: Arbeitsrecht: Muss ich Dienstanrufe im Urlaub annehmen? | ZEIT ONLINE