Wer muss das Laub vom Gehweg fegen?

Im Herbst lassen nasse Blätter die Bürgersteige zur Rutschbahn werden.

Und jedes Jahr stellt sich die Frage, wer denn das Laub vom Gehweg fegen muss. Oft sind Eigentümer oder Mieter dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus zu räumen.

Ob das auch für Sie zutrifft und was Sie dabei beachten müssen, hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf Ihren Seiten zusammengefasst:

Quelle: Eigentümer oder Mieter sind oft dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus zu räumen.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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