Arbeitszeugnisse sprechen eine eigene Sprache, die nicht einfach zu verstehen ist.
§ 630 BGB gibt den Arbeitnehmern bei Beendigung ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Anforderungen hieran sind von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung modifiziert worden.
In der Folge hat sich eine bestimmte Sprache in den Zeugnissen entwickelt. Was sich im ersten Moment vielleicht gut anhört, ist in Wirklichkeit ein hartes Urteil
Spiegel ONLINE hat das Wichtigste auf seinen Seiten zusammengestellt.
Quelle: Arbeitszeugnis: Muss man schlechte Noten akzeptieren? – SPIEGEL ONLINE