Einem Mieter ist wegen der Haltung von 18 Katzen fristlos gekündigt worden – zu Recht, entschied das AG Augsburg.
Muss die Tierhaltung im Mietvertrag geregelt sein? Was ist, wenn im Mietvertrag gar nichts steht? Darf der Vermieter grundsätzlich alles verbieten?
Die Fragen, die sich bei der Tierhaltung in der Mietwohnung auftun können, sind vielfältig. Es hat sich hier zwischenzeitlich eine recht umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Thematik aufgetan.
BILD.de hat diese Entscheidung des AG Augsburg zum Anlass genommen, um ein Interview mit Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund zu fphren.
Quelle: Haustiere in Mietwohnungen: WANN kann mich Tierliebe mein Zuhause kosten? – Recht – Bild.de