Verfassungsklagen zur Rentenbesteuerung abgewiesen

Rentner müssen auch in Zukunft Einkommenssteuer auf ihre Altersbezüge zahlen: Die 2004 beschlossene Rentenbesteuerung ist  nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hatte demnach einen weiten Gestaltungsspielraum beim Alterseinkünftegesetz.

Die Süddeutsche Zeitung befasst sich ausführlich mit der Entscheidung:

Quelle: Verfassungsklagen zur Rentenbesteuerung abgewiesen – Panorama-News – Süddeutsche.de

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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