Rentner müssen auch in Zukunft Einkommenssteuer auf ihre Altersbezüge zahlen: Die 2004 beschlossene Rentenbesteuerung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hatte demnach einen weiten Gestaltungsspielraum beim Alterseinkünftegesetz.
Die Süddeutsche Zeitung befasst sich ausführlich mit der Entscheidung:
Quelle: Verfassungsklagen zur Rentenbesteuerung abgewiesen – Panorama-News – Süddeutsche.de