Für den Fall, dass Sie wegen aufgetretener Mängel an der Mietsache die Miete kürzen wollen, stehen Sie immer vor dem Problem, dass die Minderungsquote vielleicht zu hoch angesetzt ist. In diesem Falle stetzt man sich wegen der dann auflaufenden Rückstände noch dem Risiko aus, die Kündigung zu erhalten.
Ein Ausweg kann sein, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen.
Wenn Sie Miete zahlen, die Sie zurückfordern wollen, ist gegenüber dem Vermieter ein Vorbehalt wegen Ihrer Mietzahlung mitzuteilen.
Wie das richtig bewerkstelligt wird und was dabei zu beachten müssen, teilt ProMietrecht auf seinen Seiten mit:
Quelle: Miete unter Vorbehalt zahlen – ist dem Vermieter mitzuteilen