Wer als mittelalterlicher Held an Live-Action-Role-Playing-Veranstaltungen teilnimmt, kann Bösewichte nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, hat das LG Osnabrück entschieden. Mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung gehe demnach eine konkludente Verzichtserklärung für fahrlässige Verletzungen einher.
Quelle: Mittelalterlicher Kampf: Räuber schlägt Ritter blind
Beim Boxen oder Fechten kann man den Kontrahenten auch schlecht auf Verletzungen, verklagen sollte denn mal etwas Ernsthaftes passieren. Tragisch finde ich es aber dennoch für den „Ritter“ 😦
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