Der Deubner-Verlag weist hier:
Quelle: Sachmängel: Kostenrisiko bei sofortiger Klage – Deubner Verlag
auf eine Entscheidung des OLG Hamm hin, das durchaus praktische Relevanz hat, wenn es um Mängelbeseitigungsansprüche bei einem Gebrauchtwagenkauf geht.
Im vorliegenden Falle hatte der Käufer ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, obwohl der Händler sich bereit erklärt hatte, das Auto zu untersuchen und gegebenenfalls Mängel zu beseitigen. Darauf wollte sich der Käufer aber nicht einlassen und zog vor Gericht.
Am Ende war noch über die Kosten zu entscheiden: Diese gingen dann zu Lasten des Käufers.