Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!

Wenn der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet hat, kann der Mieter 15 % von den Heizkosten abziehen.

Das steht zwar schon in der Heizkostenverordnung, umstritten war aber, aus was die 15 Prozent zu berechnen sind.

Der BGH hat diese Frage nun entschieden: Der Abzug errechnet sich aus dem Betrag, der in der fehlerhaften Abrechnung aufgeführt ist.

 

Darauf weist ProMietrecht hin.

 

Quelle: Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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